Ausbildungsmöglichkeiten bei der Gemeinde Großenlüder
Aktuelle Stellenausschreibungen:
Auf dem Gebiet der Gemeinde Großenlüder befinden sich insgesamt sieben Kindertagesstätten – von der Kinderkrippe über eine vierzügige Einrichtung für Regelkindern bis hin zur Betreuung von Hortkindern sind sämtliche Bereiche für (Klein-) Kinder abgedeckt.
Die Gemeinde Großenlüder bietet in ihren fünf gemeindlichen Kindertagesstätten nachfolgende Ausbildungsmöglichkeiten an:
Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zur Erzieherin/zum Erzieher (m/w/d)
Mit der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) bietet die Gemeinde Großenlüder eine weitere Möglichkeit für die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in an. Voraussetzung ist, dass die Aufnahmebedingungen für die Fachschule für Sozialwesen erfüllt werden bzw. bereits eine Zusage des Schulplatzes vorliegt. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre, in denen die Ausbildung in der Fachschule und die praktische Ausbildung in einer Kindertagesstätte erfolgt. Die Lehrinhalte sind identisch mit der vollzeitschulischen Ausbildung.
Das Entgelt richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD-Pflege) mit den dazugehörigen Sozialleistungen (Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Abschlussprämie).
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt derzeit:
- im ersten Ausbildungsjahr: 1.340,69 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr: 1.402,07 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr: 1.503,38 Euro
Wir erwarten:
Mittlerer Bildungsabschluss
und Berufsabschluss als Sozialassistentin/-assistent
oder die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe
oder Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägig anerkannten Berufsausbildung
oder Nachweis einer dreijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit
oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung
Begeisterung und persönliches Engagement für den Erzieherberuf
Kreativität und Flexibilität, um den Anforderungen des Kita-Alltages gerecht zu werden
Interesse an einer gezielten Theorie-Praxis-Verknüpfung
aufgeschlossene Persönlichkeit im Umgang mit Menschen, insbesondere mit Kindern
Spaß an der Teamarbeit und der Mitgestaltung des pädagogischen Konzeptes
Reflexions-, Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
gesundheitliche Eignung / Nachweis Masernimpfschutz bzw. -immunität (ab Jahrgang 1971)
Die Gemeinde Großenlüder bietet:
eine vielseitige und interessante 3-jährige Ausbildung in einer der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
sehr gute Übernahmechancen
umfassende Betreuung und fachliche Praxisanleitung durch eine kompetente Ansprechperson für alle Fragen während der Praxisphase
genügend Zeit für Austausch und Reflexion
Anerkennungsjahr zur Erzieherin/zum Erzieher (m/w/d)
Des Weiteren bietet die Gemeinde Großenlüder das Anerkennungsjahr zur Erzieherin/zum Erzieher an. Bei einer vollzeitschulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist zum Abschluss ein sogenanntes Anerkennungsjahr erforderlich. Dieses Anerkennungsjahr oder auch Berufspraktikum findet im Anschluss an die schulische Ausbildung statt. Bevor das Anerkennungsjahr absolviert werden kann, müssen die Auszubildenden die von den Fachschulen bzw. Fachakademien gestellten Prüfungen mit einem bestimmten Notendurchschnitt bestehen. Das Anerkennungsjahr selbst endet ebenfalls mit einer Prüfung, die in der Regel einen praktischen Bezug zur einjährigen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung aufweist. Die angehenden Erzieherinnen und Erzieher müssen ein Kolloquium sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen.
Wenn das Berufspraktikum erfolgreich beendet und alle relevanten Prüfungen bestanden wurden, dürfen sich die Absolventen „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ nennen und ab sofort als Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindergärten, Krippen, Jugendeinrichtungen, Heimen oder in der Schulbetreuung arbeiten. Sie erhalten ein Abschlusszeugnis mit einer Übersicht über ihre schulischen und praktischen Endnoten sowie eine Urkunde, welche die staatliche Anerkennung attestiert.
Das Anerkennungsjahr muss in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert werden. Die angehenden Erzieherinnen und Erzieher dürfen und müssen sich ihre Praktikumsstelle für das Berufspraktikum eigenständig suchen. Voraussetzung ist, dass sie in der jeweiligen Einrichtung in Vollzeit tätig sein können. Zudem müssen dort Kinder oder Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren betreut werden. Eine pädagogische Fachkraft muss bereit sein, die fachliche Anleitung der Berufspraktikanten zu übernehmen. Die Praktikanten schließen einen Vertrag mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung ab, in dem Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Gehalt usw. geregelt sind. Zudem muss die Praxisstelle meist auch einen Vertrag mit der betreuenden Fachschule abschließen.
Wie lange dauert das Berufspraktikum?
Das Berufspraktikum dauert in der Regel zwölf Monate und beginnt je nach Bundesland zwischen dem 1. Juli und dem 1. September eines Jahres. Einige Fachschulen ermöglichen es ihren Auszubildenden, das Anerkennungsjahr in Teilzeit zu absolvieren. Es verlängert sich dann um ein weiteres Jahr, da die Mindestanzahl der abgeleisteten Praxisstunden erreicht werden muss.
Wie hoch ist das Gehalt im Anerkennungsjahr für Erzieher/innen?
Das Anerkennungsjahr bzw. Berufspraktikum wird vergütet, allerdings befinden sich die angehenden Erzieherinnen und Erzieher noch in der Ausbildung und erhalten nicht das volle Gehalt einer staatlich anerkannten Erzieherin/eines staatlich anerkannten Erziehers. Das Entgelt richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrags für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) mit den dazugehörigen Sozialleistungen (Jahressonderzahlung).
Das monatliche Entgelt beträgt derzeit:
- 1.802,02 Euro
Wie läuft das Berufspraktikum ab?
Das Berufspraktikum wird von der ausbildenden Schule begleitet. Das bedeutet, dass die Auszubildenden zwar den Großteil ihrer Zeit in der jeweiligen Praxiseinrichtung verbringen, sich dennoch auch weiterhin theoretisches Wissen aneignen. Die schulischen Unterrichtseinheiten werden an einem Tag pro Woche angeboten oder alternativ im Rahmen von Kompaktveranstaltungen. Diese finden dann alle paar Monate statt, dauern aber dann mehrere Tage oder eine Woche.
Während der Arbeitszeit in der jeweiligen Einrichtung können die Praktikanten als Zweitkraft eingesetzt werden, haben also einen ähnlichen Status wie beispielsweise Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Zusätzlich zu ihren täglichen Pflichten müssen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher jedoch auch von der Schule vorgegebene Aufgaben erledigen und Ausarbeitungen anfertigen. Zudem sind pädagogische Praxisaufgaben zu absolvieren, wie beispielsweise Projekte und angeleitete Tätigkeiten. Das pädagogische Handeln sowie die eigene Rolle wird gemeinsam mit der Praxisanleitung immer wieder reflektiert. Zudem finden regelmäßig Lehrerbesuche statt. Die Fachlehrer der ausbildenden Schulen beobachten und bewerten die Praktikanten in ihrem Tun. Die Praxisnoten entscheiden darüber, ob die Praktikanten am Ende des Berufspraktikums zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Verschiedene Praktikumsmöglichkeiten
Du suchst einen Praktikumsplatz? Dann bist du bei der Gemeinde Großenlüder richtig!
Du hast die Möglichkeit, in einer der fünf Kindertagesstätten der Gemeinde Großenlüder einen Einblick in die pädagogische Arbeit zu bekommen und so
eine Orientierungshilfe für deine berufliche Zukunft zu erhalten,
die vielfältigen Angebote der Kita kennenzulernen,
den Berufsalltag der pädagogischen Fachkräfte kennenzulernen.
Diese Praktika bieten wir an:
Schülerpraktikum
Berufsfindungspraktikum
Praktikum in der Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistent
Praktikum in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Zukunftstag für Schülerinnen und Schüler
Hast du Interesse an einem Praktikum? Dann melde dich gerne bei uns!
Das Bewerbungsverfahren bzw. der Auswahlprozess und der Start des Praktikums gestalten sich wie folgt:
Schriftliche, elektronische oder telefonische Anfrage, ob ein Praktikumsplatz verfügbar ist;
schriftliche Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und dem letzten Zeugnis;
ggf. Vorstellungstermin mit Besichtigung der Einrichtung, Besprechung der Modalitäten und Vereinbarung eines Hospitationstermins;
vor Praktikumsbeginn werden benötigt: Impfnachweis, erweitertes Führungszeugnis;
Praktikumsbeginn mit Einführung, Erstgespräch mit der Praxisanleitung, ggf. Durchsicht der Unterlagen der Schule.
Kontakt
Weitere Informationen erhältst du im:
Rathaus Großenlüder
Thorsten Keller
Telefon: 06648 950052
E-Mail: