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Eltern

 Erziehungspatenschaft mit Eltern

Die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist ein Konzept für die Zusammenarbeit von pädagogischen Fachkräften und Eltern.

Sie betont die gemeinsame Verantwortung für Erziehung und Bildung eines Kindes. Grundlage der Partnerschaft ist die Kommunikation und der Dialog.

 

Eine wichtige Aufgabe in der Zusammenarbeit mit Eltern besteht darin, die beiden Lebenswelten des Kindes – Kita und Familie – zu verbinden. Andererseits ist es ihre Aufgabe, ihr pädagogisches Wissen und ihre Erfahrungen mit dem Kind während der Betreuungszeit in angemessener Form mit den Eltern zu teilen.

Das gemeinsame Ziel von Erziehungspartnerschaft ist das Wohl des Kindes.

Das zentrale Ziel der Elternarbeit in der Kita ist es, eine Erziehungspartnerschaft einzugehen und die Kinder bestmöglich zu fördern. Dies beinhaltet eine intensive Zusammenarbeit und einen regen Austausch über das Verhalten und die Entwicklung des jeweiligen Kindes, sowie die Erziehungsziele der Eltern.

Das Konzept der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft hat im Elementarbereich den Begriff der herkömmlichen Elternarbeit abgelöst. Ziele des Konzepts sind die bessere Förderung von Kindern hinsichtlich ihrer Bildungs- und Entwicklungschancen.

 

Möglichkeiten der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern:

  • Aufnahmegespräch - erster Kontakt zwischen Eltern und pädagogischen Fachpersonal
  • Tür- und Angelgespräche – kurzer Erfahrungsaustausch
  • Elterngespräche – vertrauliche Gesprächsinhalte
  • Elternabende – Thematisch und/oder informativ
  • Entwicklungsgespräche – für einen kontinuierlichen Austausch über die Gesamtentwicklung des Kindes
  • Monatliche Elterninfos – per Mail oder in schriftlicher Form zur aktuellen Information für Eltern
  • Beratungsgespräche – je nach Bedarf wird diese Möglichkeit des Gespräches angeboten
  • Info -Tafel im Eingangsbereich
  • Elternbeiratssitzungen

 

Elternbeirat:

Zu Beginn des Kita-Jahres wird für die Dauer eines Jahres der Elternbeirat gewählt.

Er ist das Bindeglied für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternschaft, Träger und pädagogischem Fachpersonal.

 

 

Aus der Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Großenlüder vom 27. Juni 1991

§ 7 Aufgaben des Elternbeirates

(1) Der Elternbeirat berät im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien über alle Fragen, die den Kindergarten angehen. Er vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Träger.

(2) Der Elternbeirat informiert die Elternversammlung über seine Arbeit und deren Ergebnisse.

(3) Dem Elternbeirat steht auf Wunsch ein Anhörungsrecht zu:

1. bei der Durchführung der pädagogischen Grundsätze

2. bei Grundsatzentscheidungen der Stellenbesetzung des Kindergartens

3. bei der Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung des Kindergartens

4. bei der Planung baulicher Maßnahmen und der Beschaffung von Inventar bezüglich des Kindergartens

5. bei der Festlegung der Kriterien für die Aufnahme der Kinder unter besonderer Berücksichtigung sozial und pädagogisch benachteiligter Kinder

6. bei der Festlegung der Öffnungszeiten unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen für das Kindergartenpersonal

7. bei der Festlegung der Ferientermine.

(4) Der Elternbeirat führt regelmäßig Gespräche mit dem Träger des Kindergartens, in denen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme unter Berücksichtigung seines ihm zustehenden Anhörungsrechtes eingeräumt wird.

 

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