Öffnungszeiten & Gebühren
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag durchgehend
Von 7.00 Uhr bis 16 Uhr
Monatliche Kostenbeiträge ab August 2019
Betreuung von Kindern bis zum Schluss des Monats, in dem das zweite Lebensjahr vollendet wurde (Krippenkinder):
Betreuungszeit
Beitrag
07:00 – 07:30 Uhr
15,00 €
07:30 – 12:30 Uhr
180,00 €
12:30 – 15:00 Uhr
60,00 €
15:00 – 16:00 Uhr
30,00 €
16:00 – 17:00 Uhr
30,00 €
Betreuung von Kindern ab Beginn des Folgemonats, in dem das zweite Lebensjahr vollendet wurde bis vor Vollendung des dritten Lebensjahres:
Betreuungszeit
Beitrag
07:00 – 07:30 Uhr
14,00 €
07:30 – 12:30 Uhr
140,00 €
12:30 – 15:00 Uhr
70,00 €
15:00 – 16:00 Uhr
28,00 €
16:00 – 17:00 Uhr
28,00 €
Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (Befreiung von den Kostenbeiträgen im Umfang von bis zu sechs Stunden täglich!):
Betreuungszeit
Beitrag
07:00 – 07:30 Uhr
14,00 €
07:30 – 12:30 Uhr
0,00 €
12:30 – 15:00 Uhr
42,00 €
15:00 – 16:00 Uhr
28,00 €
16:00 – 17:00 Uhr
28,00 €
Nimmt ein Kind bei fester Tagesanmeldung nicht an allen Wochentagen an der Nachmittagsbetreuung teil, so ermäßigen sich die Kostenbeiträge um 20 % für jeden Wochentag, an dem die zusätzliche Nachmittagsbetreuung nicht beantragt wurde.
Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Tageseinrichtung der Gemeinde betreut, wird für das zweite betreute Kind ein Nachlass von 50 % auf die jeweils festgelegten Kostenbeiträge für die Vormittagsbetreuung, für jedes weitere Kind ein Nachlass von 100 % auf die jeweils festgelegten Kostenbeiträge für die Vormittagsbetreuung gewährt. Vormittagsbetreuung ist die Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Diese Kostenermäßigung (-befreiung) gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie ergibt. Der jeweils höchste Kostenbeitrag ist einmal in voller Höhe zu zahlen.
Verpflegungsentgelt:
Krippen-/U3- und Regelkinder
85,00 € monatlich
Hortkinder
104,00 € monatlich
Für Kinder, die nur an bestimmten Wochentagen für die Teilnahme am Mittagessen angemeldet sind, beträgt das monatliche Verpflegungsentgelt 20 % des Entgeltes pro Anmeldetag.